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Kiez-Verbot für Huren? Wie geht das denn? Das haben sich viele Leser gefragt. Die Polizei im bekanntesten Rotlichtviertel der Welt hatte dort zwei Prostituierte ausgesperrt, weil sie mehrfach Freier ausgeplündert hatten.
Bei den Betroffenen handelt es sich oft um Touristen aus Skandinavien oder der Schweiz. Es gibt Schätzungen, dass aus Scham nur etwa jeder zehnte Betrogene eine Anzeige erstattet.
Die anderen stecken den Verlust weg, wollen oft auch durch eine öffentliche Gerichtsverhandlung nicht ihre Ehe gefährden. Immerhin in etwa jedem vierten Fall gelingt es der Kripo, eine verdächtige Prostituierte zu ermitteln. Die beiden betroffenen Frauen dürfen sich für drei beziehungsweise sechs Monaten nicht auf dem Kiez blicken lassen. So soll verhindert werden, dass sie dort auch künftig weitere Männer abzocken.
Das Aufenthaltsverbot darf räumlich nicht den Zugang zur Wohnung des Betroffenen beschränken. In seltenen Fällen sind aber selbst davon Ausnahmen möglich, wenn dies der Gefahrenabwehr dient. Meist das örtliche Polizeikommissariat PK. Wer als Seriendieb oder Autoknacker immer wieder im selben Stadtteil zuschlägt, kann ebenfalls mit einem Aufenthaltsverbot belegt werden.
Diese Einordnung erlaubt es Polizisten, Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen von Verdächtigen leichter durchzuführen. Der Hintergrund dafür ist die Gewalt-und Drogenkriminalität im Stadtteil.